Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln sind die §§ 3 und 14 aus der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203. Hinzu kommen diverse Unfallverhütungsvorschriften, die Maschinenrichtlinie, das Arbeitsschutzgesetz sowie das Produktsicherheitsgesetz, das festlegt, welche Produkte Arbeitsmittel sind. Unfallverhütungsvorschriften geben nähere Informationen zur Prüfart und zum Prüfintervall.
Wir prüfen folgende Betriebs- und Arbeitsmittel:
- Regalanlagen nach DIN EN 15635
- Elektrische ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- Elektrische stationäre Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- Lastaufnahmeeinrichtungen nach DGUV-R 100-500
- Lastaufnahmemittel
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV Grundsatz 312-906
- Tragmittel (z. Traversen)
- Leitern und Tritte, DGUV Vorschrift 208-016, B. Anlegeleitern, Stehleitern, Rolltritte
- Anschlagmittel (z. Hebebänder, Ketten, Seile, Schlingen, Zurrgurte)
- UVV Gabelstapler
- UVV Teleskopstapler- Lader
- UVV Hub-, und Scherenarbeitsbühnen
- UVV Kräne aller Art
- UVV KFZ Hubbühnen
- UVV Bauaufzüge
- Steigleitern
- Hubtische
- Überladebrücken
- Hydraulikpressen
Sicherheitsprüfungen
Auf Wunsch stehen unsere Partner für weitere Prüfarten für Sie bereit.
- Brandschutztüren, Brandschotts und sonstige Schutzsysteme
- Feuerlöscher
Unternehmen sind zu einer Prüfung von baulichen und technischen Einrichtungen sowie Betriebsmitteln (auch Arbeitsmittel genannt) auf Grundlage verschiedener Rechtsgrundlagen und sonstiger Prüfvorschriften verpflichtet.
Aufgrund der Vielzahl an Rechtsvorschriften, Bedingungen diverser Schadenversicherer, Vorschriften von Berufsgenossenschaften wie auch nationaler und europäischer Normen fällt es teilweise schwer, hier den Überblick zu behalten.
Es empfiehlt sich für das Unternehmen, im Sinne der Übersichtlichkeit hier zunächst eine Arbeitsmittelprüfübersicht zu erstellen. Die ThuLa GmbH unterstützt Sie bei der Erfassung Ihrer vorhandenen Betriebsmittel (Arbeitsmittel) und ergänzt mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Daten und Fristen. Die Arbeitsmittelprüfübersicht umfasst in der Regel:
- Aufstellung aller im Unternehmen vorhandenen Arbeitsmittel und deren Anzahl
- Festlegung des Umfangs der Prüfung
- Festlegung der Prüffristen sowie des Datums zur Wiederholungsprüfung
- Nennung der Rechtsgrundlagen bzw. sonstiger prüfrelevanter Vorgaben