Leistungen zur Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz im Unternehmen – „Beratung“
Mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen wir kleine und mittelständige Unternehmen. Gerne beraten wir Sie, ganz nach Budget und Bedarf, in allen sicherheitstechnischen Fragen.
Zu folgenden Themen nehmen wir uns an:
- Sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (auch als Beratung im Rahmen des Unternehmermodels)
- Beratung der Arbeitgeber bei Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und bei der Unfallverhütung einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und deren Ursachen
- Betriebsbegehungen
- Organisation und Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen (ASA)
- Unterstützung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und deren regelmäßige Überprüfung
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung
- Erstellung von individuellen Betriebsanweisungen
- Beratung zur Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren, Auswahl von Arbeitsstoffen und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Analyse und Beratung zur Ergonomie, Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Sicherheitstechnische Bewertung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln vor Inbetriebnahme
- Unterstützung bei der Förderung der Mitarbeitergesundheit (z.B. physische und psychische Gesundheit, altersgerechte Arbeitsplätze)
- Schulungen und Unterweisungen von Mitarbeitern nach den einschlägigen Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
- Aufbau eines Arbeitsschutz- Managementsystems
Die perfekte Dienstleistung, individuell und maßgeschneidert den Bedürfnissen unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen. Die perfekte Dienstleistung kann auch kostengünstig sein.
Gerne stehen Ihnen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit in diesen Themen aber auch für alle Belange in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
Arbeitsschutz im Unternehmen – „Betreuung“
Die Für- und Vorsorgepflicht von Unternehmen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, sind gesetzlich verankert. Und für einen erfolgreichen Betrieb sind diese Unternehmerpflichten unabdingbar. Denn Arbeitsunfälle und betriebsbedingte Erkrankungen führen zu Fehlzeiten, Betriebsstörungen und Qualitätsverlusten – am Ende des Tages vermeidbare Kosten.
Gerne stehen wir Ihrem Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zur sicherheitstechnischen Betreuung zur Verfügung. So entsprechen Sie als Unternehmer den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASIG) und der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2; zudem erfüllen Sie die gesetzlichen Auflagen.
Seit vielen Jahren betreuen wir kleine und mittelständige Unternehmen aller Branchen mit weniger als 10 und mehr als 500 Mitarbeitern. Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 bietet hierzu eine Bandbreite an Betreuungsmodellen.
Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Folgenden ein Auszug unserer Leistungen:
- Aufbau einer effektiven Arbeitsschutzorganisation
- Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen:
- nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- nach der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- nach der Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Erstellung von Gefährdungsanalysen oder Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen von Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
- Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung
- Durchführung von Betriebsbegehungen mit Protokollerstellung. Kontrolle der Protokollumsetzung
- Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeiterunterweisungen
- Prüfung von Betriebsmitteln und Anlagen
- Hilfe bei der Planung neuer Gebäude
- Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ermittlung der Unfallschwerpunkte
- Stellung notwendiger Standard – Vorlagen für die Bestellung bzw. Beauftragung von Mitarbeitern
- Organisation und Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen (ASA)
- Sicherheitstechnische Bewertung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln vor Inbetriebnahme
- Unterstützung bei der Förderung der Mitarbeitergesundheit (z.B. physische und psychische Gesundheit, altersgerechte Arbeitsplätze)
- Schulungen und Unterweisungen von Mitarbeitern nach den einschlägigen Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
- Beratende und Unterstützende Leistungen nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG §6) durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Aufbau und Implantierung eines Arbeitsschutz- Managementsystems – AMS
Seit vielen Jahren stehen wir kleinen und mittelständigen Unternehmen mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Seite. Zu unseren Kunden aller Branchen gehören Unternehmen mit weniger als 10 sowie Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter. Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 bietet eine Bandbreite an Betreuungsmodellen für Unternehmen. Gerne stellen wir das passende Model für Ihr Unternehmen zusammen.
Die perfekte Dienstleistung, individuell und maßgeschneidert den Bedürfnissen unseres Kunden entsprechend, liegt uns sehr am Herzen.
Gerne stehen Ihnen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit in diesen Themen aber auch für alle Belange in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.