1. Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die unter Punkt 1.2 aufgeführten Rechtsgeschäfte und Aufträge über Beratungs- und Serviceleistungen der ThuLa GmbH, Bergweilerweg 2a, D-54516 Wittlich, nachfolgend „Berater“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und werden nicht Vertragsbestandteil.

1.2
Der Berater ist ein Dienstleistungsunternehmen für den Bereich Sicherheitstechnik. Er erbringt Beratungsdienstleistungen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Dienstleistungen beinhalten neben der allgemeinen Beratung auch die Durchführung von Schulungen und Seminaren.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1
Berater und Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich bei Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich gegenseitig.

2.2
Erkennt der Kunde, dass von ihm gemachte Angaben und Anforderungen fehlerhaft, nicht vollständig, nicht eindeutig oder nicht realisierbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich dem Berater mitzuteilen.

2.3
Die Parteien unterrichten sich in regelmäßigen Abständen über den Stand der Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls rechtzeitig lenkend eingreifen zu können.

3. Vertragsschluss und Bedingungen

3.1
Ein Vertrag kommt durch das Unterzeichnen eines von dem Berater vorgelegten Beratervertrag durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber zustande. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische oder Angebote per E-Mail entfalten dagegen keine Bindungswirkung.

3.2
Grundlage der Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist im Falle der Erbringung allgemeiner Beratungsleistungen auf Zeit oder auf unbestimmte Zeit der Beratervertrag, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt.

3.3
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Angebotes, des Auftrages, des Leistungsumfanges/-inhalte, der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform. Der Berater wird dem Änderungsverlangen des Kunden Rechnung tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

3.4
Solange die Änderungen nicht schriftlich fixiert sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche des Kunden durch. Eine entsprechende Mitteilung per E-Mail genügt der Schriftform.

3.5
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit
sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

4. Zahlungsbedingungen

4.1
Das zu zahlende Honorar ist bei Vertragsabschluss fällig. Ist aufgrund einer Nachberechnung ein weiteres Honorar zu entrichten, ist dieses jährlich zu Beginn des Beraterjahres fällig. Die Überweisung des Betrages erfolgt auf das vom Berater vorgegebene Geschäftskonto.

4.2
Das Honorar des Beraters basiert auf dem erforderlichen Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird oder auf Festpreisbasis. Maßgeblich für das Honorar nach Zeitaufwand sind die jeweils gültigen Honorarsätze des Beraters, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

4.3
Ist von den Parteien keine Vereinbarung hinsichtlich des Honorars für eine Leistung getroffen worden, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Honorarvergütung erwarten durfte, so hat der Kunde das für diese Leistung übliche Honorar zu entrichten. Im Zweifel gelten, die vom Berater für seine Leistungen verlangten Honorarsätze als üblich.

4.4
Der Kunde kommt allein durch Mahnung des Beraters, oder wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz zu (gemäß § 247 BGB). Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5
Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.6
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Berater anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Leistungsumfang des Beraters

5.1
Der Umfang der vom Berater in den einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Beratervertrag und diesen Vertragsbedingungen.

5.2
Im Falle einer analytischen und konzeptionellen Beratungsdienstleitung gilt die Leistung des Beraters als erbracht, wenn er die erforderlichen Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, Konzepte oder Empfehlungen erstellt und gegenüber dem Kunden erläutert hat. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
In allen anderen Fällen gilt die Leistung als erbracht, sobald der Leistungsgegenstand dem Kunden vom Berater zur Verfügung gestellt wird.

5.3
Angebotspreise für Seminare und Schulungen beziehen sich auf die im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden. Die Dienstleistungen werden durch die Firma ThuLa GmbH nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

6. Pflichten des Kunden

6.1
Der Kunde verpflichtet sich, den Berater bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigter Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und
Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

6.2
Auf Verlangen des Beraters hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

6.3
Hat der Kunde sich verpflichtet, dem Berater zur Auftragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- oder ähnliche Materialien zur Verfügung zu stellen, so hat der Kunde diese dem Berater schnellstmöglich und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format bereitzustellen. Sollte eine kostenpflichtige Konvertierung der überlassenen Daten in ein anderes Format erforderlich sein,
trägt der Kunde die hierbei anfallenden Kosten. Der Kunde stellt zudem sicher, dass er die Rechte zur Nutzung dieser Materialien hat und der Berater die Nutzungsrechte im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält.

6.4
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

6.5
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.

7. Rücktritt

Schriftliche Abmeldungen können bis 15 Tage vor Seminarbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

7.1
Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis zu 15 Tage vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet.

7.2
Beim Rücktritt innerhalb von 14 bis 3 Tagen vor Beginn des Seminars werden 50% der Seminargebühren fällig. Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der Seminargebühren fällig. Bei Nichtteilnahme sind von den Teilnehmenden 100% der Seminargebühren zu entrichten.

8. Absage

Die ThuLa GmbH behält sich die Absage oder Verschiebung von Seminaren aus organisatorischen und technischen Gründen vor (z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt). Bei einer Absage durch die ThuLa GmbH wird versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der jeweilige Teilnehmer damit einverstanden ist. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Terminverschiebung nicht möglich, kann der Vertrag gekündigt werden und bereits bezahlte Seminargebühren werden zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma ThuLa GmbH. 

9. Haftung

9.1
Der Kunde haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Kunden, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Halbarkeitsgarantie erfasst ist.

9.2
Der Berater hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Kunden gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruht (vgl. Ziffer 6). Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Beraters entfällt ferner, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Beraters die Leistungen oder Teile der Leistungen
verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.

9.3
Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. In jedem Fall ist die Haftung
begrenzt auf die vereinbarte Honorar- oder Auftragssumme. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind bzw. bei vertragsuntypischen Schäden, haftet der Berater nicht.

9.4
Erachtet der Berater für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach vorheriger Abstimmung die Kosten.

10. Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte

10.1
Die vom Berater erstellten Berichte, Pläne, Entwürfe, Analysen, Konzepte, Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen erbrachten Leistungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Publikation, Vermietung oder sonstige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die Regelungen der §§ 69 d und e UrhG.

10.2
Bis zur vollständigen Rechnungszahlung/Honorarzahlung ist dem Kunden der Einsatz/die Nutzung der erbrachten Leistung/en nur widerruflich gestattet. Ist der Kunde mit dem Rechnungsausgleich/der Honorarzahlung in Verzug, so kann der Berater die Nutzung/den Einsatz der Leistungen, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

 

11. Abtretung und Aufrechnung

11.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag oder Auftrag abzutreten.

11.2
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

12. Vertragsdauer

Die Vertragsdauer bei Beratungsverträgen bestimmt sich nach den Vertragsvereinbarungen der Vertragsparteien. Bei unbefristeten Verträgen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigen betrieblichen Gründen, regelt sich die Vergütung des Beraters nach Maßgabe des § 649 BGB. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

13. Geheimhaltung

13.1
Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

13.2
Der Berater verpflichtet sich, alle Interna und Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält und die Dritten nicht schon bereits bekannt sind, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte (Erfüllungsgehilfen) ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

13.3
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten und sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten, die nicht mit der Auftragsausführung
in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

14. Schlussbestimmungen

14.1
Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

14.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

14.3
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Beraters zuständig ist.